• Alle Eltern, deren Kinder noch nicht volljährig sind, besitzen das passive Wahlrecht zum Elternrat, d.h. sie sind in den Elternrat wählbar. Jeweils zwei Klassenelternvertreter jeder Klasse haben das aktive Wahlrecht, d.h. nur sie haben das Recht, die Elternratsmitglieder zu wählen.
 
  • Die Mitglieder des Elternrats werden von der Versammlung der Klassenelternvertreter für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Ein Drittel der Mitglieder scheidet jedes Jahr aus; Wiederwahl ist mehrfach möglich. Vorstand und Ersatzmitglieder werden jährlich neu gewählt.
 
  • Die Größe des Elternrats ist abhängig von der Anzahl der Klassen an einer Schule. Der Elternrat des Johanneums besteht derzeit aus 15 Mitgliedern und mindestens 3 Ersatzmitgliedern. Ein Team von drei gleichberechtigten Mitgliedern bildet den Vorstand.
 
  • Der Elternrat tagt etwa alle sechs Wochen schulöffentlich; d.h. alle Eltern des Johanneums haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen und sind hierzu herzlich eingeladen. Die Termine werden auf der Homepage des Elternrats veröffentlicht und in den Protokollen bekannt gegeben.